Tagesarchiv für den 21. Februar 2008

Offtopic: fragwürdige Gerichtsurteile

Donnerstag, den 21. Februar 2008

Gerade lese ich eine kleine Randnotiz im Nachrichtenticker über ein Urteil des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg:

bq. _Berlin (dpa) - Im Ausland entführte Deutsche müssen nach einem Berliner Gerichtsurteil die Kosten ihrer Geiselbefreiung selbst tragen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ließ in seinem Urteil allerdings die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu. Die Richter der zweiten Instanz gaben damit dem Auswärtigen Amt Recht, das von einer heute 35 Jahre alten Physiotherapeutin 12 640 Euro für einen Hubschrauberflug verlangt. Damit war die entführte Touristin 2003 aus Kolumbien nach zehnwöchiger Geiselhaft freigekommen._

Natürlich muss man sparen, natürlich hat die Bundesrepublik Schulden. Aber so etwas? Wie gewonnen, so zerronnen? Mehr als 12.000 Euro sind für eine Physiotherapeutin kein Klacks…

Man kann es aber auch so sehen: Was sind schon 12.640 Euro gegen ein Menschenleben?

Oder so: Was ist unserer Bundesrepublik ein Menschenleben wert? Scheinbar nicht einmal das Monatsgehalt unserer Kanzlerin.

Oder doch so: Wer sich in solch bekannt risikoreiche Gebiete begibt, der soll auch für mögliche Folgen selber aufkommen.

Klar ist, dass sich die Bundesrepublik nicht erpressen lässt. So war es in der Vergangenheit bei Entführungsopfern in Afghanistan und Co immer der Fall und ich finde diese Entscheidung auch korrekt. Ich weiß nicht, was es mit dem Flug auf sich hatte, jedoch geht aus der Meldung nicht hervor, ob auch noch Militär im Einsatz war. Bei einer Freilassung müsste man erwägen, ob im Falle einer „Auslandsentführungsselbstbeteiligung“ nicht eine, für das Entführungsopfer günstigere Möglichkeit bestanden hätte.

Da sich das Urteil aber auf eine Auslandsentführung bezieht, finde ich es auch irgendwie gerechtfertigt. Zumindest solange das Auswertige Amt in den betreffenden Gebieten eine Reisewarnung herausgegeben hat.

Das solche Befreiungen hier in Deutschland nichts kosten dürfen, das ist selbstredend. Wegen den gezahlten Steuern und der Schutzfunktion der Republik, seinen Bürgern gegenüber.

Ansonsten gäbe es neue Dienstleistungen und Geschäftsmodelle. Zum einen das Reiseportal für Entführungsopfer im Ausland a la „EntführungsVZ“, wo man günstige Mitfluggelegenheiten bekommt; und zum anderen Private Sondereinsatzkommandos. Da müssen nur noch die Verwandten mit dem billigsten Anbieter verhandeln, der dann zur Geiselbefreiung ausrückt…